Regeln für Cosplay und Cosplay-Waffen

Cosplay-Regeln

Warum benötigen wir Cosplay- und Waffenregeln? Viele Cosplayer können nicht ohne die Nachbildung von Waffen, Requisiten oder anderen „Props“ auskommen. Oft stecken in diesen Gegenständen viel Detailarbeit und Liebe, sei es, um das Erscheinungsbild noch beeindruckender zu gestalten oder weil sie das charakteristische Merkmal der Figur sind. Ein Ritter ohne sein Schwert wäre einfach nicht dasselbe, und was wäre Darth Vader ohne sein Lichtschwert? Diese Regeln sind nicht dazu da, um jemanden zu ärgern. Wir müssen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die Anweisungen des Ordnungsamtes in Memmingen befolgen. Daraus ergeben sich die Regeln für die YumeKai. Wir sind sicher, dass niemand mit seinem in Liebe hergestellte Cosplay absichtlich Gefahrensituationen erzeugen will. Dennoch könnte es zu Unfällen kommen, daher müssen wir bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen.

HINWEIS: Unsere Helfer in der Halle haben immer das letzte Wort. Es kann vorkommen, dass etwas übersehen wurde, und daher können Entscheidungen des Waffen-Checks rückgängig gemacht werden.

Regeln der YumeKai

Erlaubte Waffen

Erlaubte Waffen sind Gegenstände, die auf der gesamten Veranstaltung getragen werden dürfen. Wie bei den beanstandeten Waffen werden auch erlaubte Waffen am Waffen-Check als solche gekennzeichnet, um wiederholte Kontrollen zu vermeiden.

Zu den erlaubten Waffen gehören beispielsweise:

  • LARP-Waffen („Live Action Role Play“) aus Latex oder Schaumstoff mit Stabilisierungskern
  • Waffen und Stäbe aus Pappe, Plastik oder weichen Materialien unter 1 Meter
  • Bögen und Köcher ohne Pfeile (Bögen maximal 1,5 Meter)
  • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Plastik, weichen Materialien
  • Stäbe, die nur zur Stabilisierung dienen
  • Paddel

Beanstandete Waffen

Beanstandete Waffen dürfen außerhalb der Veranstaltung getragen werden, müssen aber beim Betreten der Veranstaltungshalle abgegeben werden, es sei denn, sie werden für spezielle Events wie Workshops oder Cosplay-Wettbewerbe benötigt. In diesen Fällen werden die Waffen gemeinsam mit dir oder von unseren Helfern zu dem jeweiligen Programmpunkt gebracht und unmittelbar nach dem Event zur Waffenkontrolle zurückgebracht. Beim Verlassen der Messehalle kannst du die Waffe gegen die Marke eintauschen, die du beim abgeben erhalten hast. Beanstandete Waffen werden am Waffen-Check als solche gekennzeichnet.

Zu den beanstandeten Waffen gehören beispielsweise:

  • Replika und Imitationen von Schusswaffen nach dem WaffG aus Holz oder Metall
  • Bögen über 1,5 Meter und Pfeile (ohne Metallanteil)
  • Reitgerten, Peitschen über 1,5 Meter, Stabpeitschen
  • Stäbe oder Rohre aus Holz, Fiberglas, Hartplastik oder Metall oder jeglichen Kombinationen (z. B. Zaubererstäbe, Kendo-Ausrüstung, Lanzen usw., wobei der Metallanteil 50% nicht überschreiten darf)
  • Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Plastik, Karton, Holz usw. (z. B. Schwerter, Sensen, Säbel, Beile, Katanas usw.)
  • Schilder (z. B. Ritterschilder oder Standarten)
  • Regenschirme

Verbotene Waffen

Verbotene Waffen dürfen nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden. Waffen, die gemäß dem Waffengesetz (WaffG) verboten sind, werden eingezogen, und es wird ein Hausverbot sowie die Einziehung des Tickets verhängt. Es spielt keine Rolle, ob der Besitzer im Besitz einer Waffenbesitzkarte (Waffenschein) ist. Zudem müssen wir die Polizei über Verstöße gegen das WaffG informieren.
 
Verbotene Waffen sind beispielsweise: 
 
  • Echte Schusswaffen, scharfe Munition, Gas- und Softairpistolen (mit oder ohne Munition)
  • Pfeile aus Metall
  • Wurfwaffen aus Metall (z. B. Kunai, Wurfsterne, Wurfäxte, Wurfmesser)
  • Totschläger, Stahlruten, metallene Baseballschläger, Schlagringe
  • Explosive oder pyrotechnische Gegenstände (Knallkörper, Granaten, Feuerwerkskörper)
  • Hieb- und Stichwaffen aus Metall, unabhängig von scharfer oder stumpfer Klinge oder Spitze (z. B. Schwerter, Macheten, Beile, Morgensterne, Piken, Messer, ausgenommen Taschenmesser)
  • Würgewaffen (z. B. Nunchakus)
  • sogenannte Anscheinswaffen nach dem WaffG, Schusswaffen, die für echte Waffen gehalten werden können (Sonderfälle: Die Waffe ist 50% größer oder kleiner als das Original oder sie ist deutlich mit Neonfarben gekennzeichnet).

Kleidungsaccessoires

Auch bei Kleidung und Cosplays gibt es einige Regeln, die wir festlegen müssen. Unsere Absicht ist nicht, jemanden zu ärgern oder bestimmte Cosplays zu verbieten. Dennoch müssen aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung von Fluchtwegen und Durchgangsmöglichkeiten bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Zu den Kleidungsaccessoires gehören beispielsweise:

  • Stacheln an Schmuck wie Halsbändern dürfen nicht länger als 5 cm sein.
  • Metallketten müssen zur Kleidung gehören und dürfen nicht leicht abnehmbar sein.
  • Kleidung und Rüstung sollten keine scharfen Kanten oder Ecken aufweisen.
  • Flügel dürfen eine maximale Spannweite von 2,3 Metern haben.
  • Teufelshörner dürfen maximal 30 Zentimeter Lang sein.
  • Reifröcke dürfen einen maximalen Durchmesser von 2 Metern haben.

 

Generell gelten die Bestimmungen des Waffengesetzes der Bundesrepublik Deutschland und die darin enthaltenen Einzelvorschriften. Eine vollständige Liste ist auf folgender Website einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

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